Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie medizinisches Schutzmaterial wie z.B. Masken mit FFP-Qualitätsstandard im Wege des sogenannten Open-House-Verfahrens beschafft. Das mit dem Einkauf federführend beauftragte Bundesgesundheitsministerium ist vielfach mit der Qualitätsprüfung des gelieferten Schutzmaterials und der Bezahlung der Ware in Verzug. Zahlreiche Händler haben sich deshalb an die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe gewandt. Der „TAGESSPIEGEL“ und die „WELT“ berichteten über den Sachverhalt.