Immer wieder kommt es zu Fehlern im Rahmen der Berechnung des Auftragswertes gemäß Paragraph 3 VgV bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Als Entscheidungskriterium für eine europaweite Ausschreibung führt eine fehlerhafte Berechnung des Auftragswertes an dieser Stelle zur Rechtswidrigkeit sämtlicher nachfolgender Verfahrensschritte.
Der Kurzbericht von Dr. Mösinger in der Zeitschrift ,,Klinik Einkauf‘‘ behandelt die häufigste Fehlerquelle bei der Ermittlung des Auftragswertes. Weitere Informationen finden Sie im Kurzbericht:
Vergaberechtliche Fehlerquellen bei Auftragswertberechnungen