Mösinger Bakes Kollewe

Der zwischen der Union und der SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag beinhaltet Vereinbarungen, welche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst haben können.

Eine einschneidende Wirkung dürften die geplanten Einschränkungen der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen auf den öffentlichen Dienst haben. Hierbei sollen u.a. langjährig fortwährende Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen, wie sie im öffentlichen Dienst in Abhängigkeit von der Bewilligung von Haushaltsmitteln (Sachgrund für Befristung) üblich ist, mittels der Regelung einer Maximaldauer von Befristungsketten von insgesamt 5 Jahren abgeschafft werden. Ferner sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Arbeitnehmern nur noch maximal 2,5 % der Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen dürfen, wobei bei Überschreitung dieser Quote jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristetes Arbeitsverhältnis gelten soll. Öffentliche Arbeitgeber werden die Schwellenwerte für diese Quotenregelungen in der Regel erreichen. Weiter sollen sachgrundlose Befristungen auch maximal nur noch mit einer Gesamtdauer von 18 Monaten anstatt 24 Monaten möglich sein.

Folgende Änderungen sollen im Bundespersonalvertretungsgesetz und im Bundesgleichstellungsgesetz erfolgen:

  • Reformierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis zum Jahr 2025 nach dem Bundesgleichstellungsgesetz
  • Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege sollen im Rahmen der dienstlichen Beurteilung berücksichtigt werden
  • Tarifabschlüsse zum TVöD sollen grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen werden
  • Einführung von Arbeitszeitkontenmodellen im öffentlichen Dienst, welche einen planbaren Abbau von Überstunden und Mehrarbeit ermöglichen

Zu den etwaigen Neuerungen werden wir Sie weiter informieren und gerne beraten. Sprechen Sie uns hierzu an.