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	<title>Public procurement Archive - Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
	<lastBuildDate>Mon, 24 Apr 2023 09:50:41 +0000</lastBuildDate>
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		<title>BGH: Kein Recht zur mängelbedingten Kündigung aus § 4 Abs. 7 VOB/B</title>
		<link>https://antworten.legal/en/bgh-kein-recht-zur-maengelbedingten-kuendigung-aus-%c2%a7-4-abs-7-vob-b/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2023 08:35:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie allgemein bekannt, sind die Regelungen der VOB/B der AGB-Kontrolle unterworfen, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde. &#160; Mit Urteil vom 19.01.2023 – Az.: VII ZR 34/20 hat der 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie allgemein bekannt, sind die Regelungen der VOB/B der AGB-Kontrolle unterworfen, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Urteil vom 19.01.2023 – Az.: VII ZR 34/20 hat der 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht standhält. Denn selbst bei kleinsten Verstößen gegen Vertragspflichten steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach dieser Vorschrift zu. Dies ist mit dem gesetzlichen Leitbild der Kündigung aus § 314 BGB nicht vereinbar und stellt daher eine unzulässige unangemessene Benachteiligung dar. Eine Kündigung kann nach dieser Vorschrift nur bei wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.</p>
<p>Damit ist eine Kündigung aufgrund von Vertragspflichtverletzungen von nicht wesentlicher Bedeutung, die bislang auf § 4 Abs. 7 VOB/B gestützt werden konnten, künftig als freie Kündigung mit deren vergütungsseitigen Rechtsfolgen zu behandeln. Es bestehen dann auch keine Ansprüche aus § 8 Abs. 3 VOB/B.</p>
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		<title>Weiterer Erfolg gegen vergaberechtswidrige Praxis des Landes Sachsen</title>
		<link>https://antworten.legal/en/weiterer-erfolg-gegen-vergaberechtswidrige-praxis-des-landes-sachsen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Apr 2021 12:22:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Die Punktzahl eines teureren Angebots wird im Verhältnis zum günstigsten Angebot ermittelt“ stellt keine rechtmäßige Formel zur Umrechnung des Preises in Wertungspunkte dar und ist daher intransparent. Eine genaue mathematische Formel muss sich also den Vergabeunterlagen entnehmen lassen, anhand deren die Bieter ihre Angebote auf das klargestellte Wertungssystem abstellen können. Das Gebot der Eindeutigkeit (der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>„Die Punktzahl eines teureren Angebots wird im Verhältnis zum günstigsten Angebot ermittelt“</em> stellt keine rechtmäßige Formel zur Umrechnung des Preises in Wertungspunkte dar und ist daher intransparent. Eine genaue mathematische Formel muss sich also den Vergabeunterlagen entnehmen lassen, anhand deren die Bieter ihre Angebote auf das klargestellte Wertungssystem abstellen können.</p>
<p>Das Gebot der Eindeutigkeit (der Transparenzgrundsatz) liegt jeder öffentlichen Ausschreibung zugrunde und stellt oftmals eine Hürde auf dem Weg zur Zuschlagserteilung dar. Nach § 127 Abs. 4, 5 GWB muss der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung unmissverständlich bestimmen, sodass eine wirksame Überprüfung der Übereinstimmung des Angebots mit den Zuschlagskriterien ermöglicht wird. Tut er dies nicht, führt es zu einem fehlerhaften Vergabeverfahren.</p>
<p>Nach der Ausschreibung des Freistaats Sachsen mussten die Angebote der beteiligten Bieter anhand von zwei Kriterien – Qualität und Preis (70 % bzw. 30%) bewertet werden. Unterhalb dieser Kriterien konnten jeweils 100 Punkte erreicht werden, die anschließend zusammengezählt das Gesamtergebnis ergeben sollten. Die in den Vergabeunterlagen umfassten Ausführungen zu der Ermittlung der Preiswertung enthielten die Vorgaben, wonach die Punktzahl eines teureren Angebots <em>im Verhältnis</em> zum günstigsten Angebot ermittelt werden sollte.</p>
<p>Die Bewertung der Angebote <span style="text-decoration: underline;">im Verhältnis zueinander</span> bzw. <span style="text-decoration: underline;">zum günstigsten Angebot</span> ist nach dem Obsiegen unserer Mandantin in beiden Instanzen <strong>keine konkrete Umrechnungsmethode</strong> (VK Sachsen, 1/SVK/029-20, Beschluss v. 30.11.2020; OLG Dresden, Verg 6/20, Verfügung v. 25.02.2021). Diese Formulierung deutet nur darauf hin, dass der Abstand zum günstigsten Angebot entscheidend sein soll, gleichzeitig lässt sie aber die vergaberechtlich erforderliche Eindeutigkeit und Klarheit vermissen.</p>
<p>Das bloße In-Verhältnis-Setzen muss als intransparente Vorgabe betrachtet werden. Stattdessen ist eine mathematische Formel zur Punkteumrechnung notwendig.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mösinger Bakes Kollewe vertreten zahlreiche Händler im Open-House-Verfahren gegen die Bundesregierung</title>
		<link>https://antworten.legal/en/moesinger-bakes-kollewe-vertreten-zahlreiche-haendler-im-open-house-verfahren-gegen-die-bundesregierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2020 15:35:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie medizinisches Schutzmaterial wie z.B. Masken mit FFP-Qualitätsstandard im Wege des sogenannten Open-House-Verfahrens beschafft. Das mit dem Einkauf federführend beauftragte Bundesgesundheitsministerium ist vielfach mit der Qualitätsprüfung des gelieferten Schutzmaterials und der Bezahlung der Ware in Verzug. Zahlreiche Händler haben sich deshalb an die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie medizinisches Schutzmaterial wie z.B. Masken mit FFP-Qualitätsstandard im Wege des sogenannten Open-House-Verfahrens beschafft. Das mit dem Einkauf federführend beauftragte Bundesgesundheitsministerium ist vielfach mit der Qualitätsprüfung des gelieferten Schutzmaterials und der Bezahlung der Ware in Verzug. Zahlreiche Händler haben sich deshalb an die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe gewandt. Der <a href="https://antworten.legal/wp-content/uploads/2020/06/schutzmasken-bmg-muss-mit-klagewelle-rechnen-tagesspiegel-background.pdf" rel="noopener noreferrer">&#8220;TAGESSPIEGEL&#8221;</a> und die <a href="https://antworten.legal/wp-content/uploads/2020/06/welt-nachrichten-deutschland-und-die-masken.pdf" rel="noopener noreferrer">&#8220;WELT“</a> berichteten über den Sachverhalt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Klinik Einkauf: Vergaberechtliche Fehlerquellen bei Auftragswertberechnungen</title>
		<link>https://antworten.legal/en/vergaberechtliche-fehlerquellen-bei-auftragswertberechnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Dec 2019 13:43:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder kommt es zu Fehlern im Rahmen der Berechnung des Auftragswertes gemäß Paragraph 3 VgV bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Als Entscheidungskriterium für eine europaweite Ausschreibung führt eine fehlerhafte Berechnung des Auftragswertes an dieser Stelle zur Rechtswidrigkeit sämtlicher nachfolgender Verfahrensschritte. Der Kurzbericht von Dr. Mösinger in der Zeitschrift ,,Klinik Einkauf‘‘ behandelt die häufigste Fehlerquelle bei [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/vergaberechtliche-fehlerquellen-bei-auftragswertberechnungen/">Klinik Einkauf: Vergaberechtliche Fehlerquellen bei Auftragswertberechnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder kommt es zu Fehlern im Rahmen der Berechnung des Auftragswertes gemäß Paragraph 3 VgV bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Als Entscheidungskriterium für eine europaweite Ausschreibung führt eine fehlerhafte Berechnung des Auftragswertes an dieser Stelle zur Rechtswidrigkeit sämtlicher nachfolgender Verfahrensschritte.<br />
Der Kurzbericht von Dr. Mösinger in der Zeitschrift ,,Klinik Einkauf‘‘ behandelt die häufigste Fehlerquelle bei der Ermittlung des Auftragswertes. Weitere Informationen finden Sie im Kurzbericht:</p>
<p><a href="https://antworten.legal/wp-content/uploads/2019/12/44-45_019_Klinik-Einkauf_Belegexemplar_Mösinger_Dr_Thomas.pdf">Vergaberechtliche Fehlerquellen bei Auftragswertberechnungen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/vergaberechtliche-fehlerquellen-bei-auftragswertberechnungen/">Klinik Einkauf: Vergaberechtliche Fehlerquellen bei Auftragswertberechnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam &#8211; welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer?</title>
		<link>https://antworten.legal/en/eugh-erklaert-preisbestimmungen-der-hoai-fuer-unwirksam-welche-auswirkungen-hat-diese-entscheidung-fuer-auftraggeber-und-auftragnehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2019 16:38:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Construction and architectural law]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam – welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer? Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) galt jahrzehntelang für alle Planerverträge, dass die im Gesetz normierten Mindest- und Höchstsätze auch bei abweichenden Vereinbarungen als verbindlich einzuhaltende Preisbestimmungen zu beachten sind. An der Einhaltung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam – welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer?</p>
<p>Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) galt jahrzehntelang für alle Planerverträge, dass die im Gesetz normierten Mindest- und Höchstsätze auch bei abweichenden Vereinbarungen als verbindlich einzuhaltende Preisbestimmungen zu beachten sind. An der Einhaltung dieser Mindest- und Höchstsätze musste sich insoweit auch jede Vertragspartei zwingend festhalten lassen.</p>
<p>Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 04.07.2019 jedoch die Preisregelungen der HOAI für Planerhonorare für unwirksam erklärt, da diese nach Auffassung des Gerichtshofes gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Durch die Entscheidung des EuGH ist die HOAI jedoch keineswegs als Ganzes gekippt worden. Demnach sind weiterhin alle diejenigen Bestimmungen anwendbar, die keine Regelung zu Preisen beinhalten (bspw. Beschreibung der Leistungsphasen und Leistungsbilder).</p>
<p>Für den öffentlichen Auftraggeber resultiert aus dem Urteil des EuGH hingegen das unmittelbare Verbot, die EU-rechtswidrigen Vorschriften der HOAI bei der zukünftigen Vergabe von Planungsleistungen als Zuschlagskriterium anzuwenden. Vor diesem Hintergrund ist es auch unzulässig, ein vor dem Urteil des EuGH begonnenes Vergabeverfahren auf Basis der HOAI-Preisregelungen zu Ende zu führen. Die Fortführung eines solchen Vergabeverfahrens würde insoweit auch keinen „üblichen“ Vergabefehler des öffentlichen Auftraggebers darstellen, sondern wäre als schwerwiegender Rechtsverstoß zu qualifizieren, da das Vergabeverfahren nicht auf Basis geltenden Rechts durchgeführt werden würde.</p>
<p>Ob die Entscheidung des EuGH zugleich auch das Berufen auf die HOAI-Mindestsätze in Verträgen zwischen Privaten ausschließt, ist dagegen noch nicht abschließend geklärt. Die derzeit bestehenden Entscheidungen der nationalen Oberlandesgerichte sind dabei teils widersprüchlich und lassen nach wie vor noch keine Tendenz erkennen. Welche Auffassung sich hierbei durchsetzen wird, wird wohl erst eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zeigen.</p>
<p>Ungeachtet dessen bleibt den Vertragsparteien im Rahmen der Privatautonomie jedoch weiterhin die Möglichkeit eröffnet durch vertragliche Bezugnahme auf die HOAI einen Preisfindungsmodus zu vereinbaren, auf dessen Grundlage die planerischen Leistungen abgerechnet werden können.</p>
<p>EuGH – Urteil vom 04.07.2019, C-377/17</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mischkalkulation – Stadt Schweinfurt und Mösinger Bakes Kollewe gewinnen vor dem OLG München</title>
		<link>https://antworten.legal/en/mischkalkulation-stadt-schweinfurt-und-moesinger-bakes-kollewe-gewinnen-vor-olg-muenchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Apr 2019 11:04:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mbk-legal.de/die-renaissance-des-verbots-der-mischkalkulation-stadt-schweinfurt-und-moesinger-bakes-kollewe-gewinnen-vor-dem-olg-muenchen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mischkalkulation – Stadt Schweinfurt und Mösinger Bakes Kollewe gewinnen vor dem OLG München Das OLG München hat den Ausschluss eines Bieters im Vergabeverfahren aufgrund verbotener Mischkalkulation höchstrichterlich bestätigt. Der betroffene Bieter hatte im Rahmen von Abbrucharbeiten bestimmte Positionen im Leistungsverzeichnis auffällig günstig, andere Positionen hingegen auffällig teuer angeboten. Daraufhin schloss die Stadt Schweinfurt den Bieter [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/mischkalkulation-stadt-schweinfurt-und-moesinger-bakes-kollewe-gewinnen-vor-olg-muenchen/">Mischkalkulation – Stadt Schweinfurt und Mösinger Bakes Kollewe gewinnen vor dem OLG München</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mischkalkulation – Stadt Schweinfurt und Mösinger Bakes Kollewe gewinnen vor dem OLG München</p>
<p>Das OLG München hat den Ausschluss eines Bieters im Vergabeverfahren aufgrund verbotener Mischkalkulation höchstrichterlich bestätigt. Der betroffene Bieter hatte im Rahmen von Abbrucharbeiten bestimmte Positionen im Leistungsverzeichnis auffällig günstig, andere Positionen hingegen auffällig teuer angeboten. Daraufhin schloss die Stadt Schweinfurt den Bieter F&amp;R Industriemontage und Abbruch GmbH aus. Der hiergegen gerichtete Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer Nordbayern war zunächst erfolgreich. Die Sofortige Beschwerde der Stadt wurde nun allerdings bestätigt: der Ausschluss des Angebots war rechtmäßig.</p>
<p>Grundsätzlich ist es einem Bieter nicht schlechthin verwehrt, einzelne Positionen unter seinen Kosten anzubieten. Dies bedeutet aber nicht, dass er seine Gesamtkosten den Positionen nach Belieben zuordnen darf, vor allem dann, wenn die Zahlungspflichten des Auftraggebers dadurch manipuliert werden können. Die Verschiebung zwischen zwei korrelierenden Positionen durch hohe Aufpreisung einerseits und hohe Abpreisung andererseits indiziert daher eine verbotene Mischkalkulation. Indem nach Zuschlag Leistungen bewusst oder unbewusst den teureren Positionen zugeordnet werden, könnte der Bieter deutlich mehr verdienen als im Angebot bewertet worden ist. Bisher war es an dieser Stelle jedoch üblich, dass die Rechtsprechung die Erschütterung dieses Indizes durch den Bieter ohne weiteres akzeptierte, indem dieser etwa Rechnungen nachgelagerter Abnehmer oder ähnliches vorlegte.</p>
<p>Das OLG München hat dies nun anders entschieden: Der Auftraggeber muss sich nicht mit jeder beliebigen Erklärung des Bieter zufrieden geben. Auch die Vorlage der Urkalkulation, aus der sich die Preisgestaltung nachvollziehen lässt, genügt nicht automatisch. Begründete Zweifel an den abgegebenen Erklärungen rechtfertigen den Ausschluss des Angebotes wegen verbotener Mischkalkulation.</p>
<p>Damit hat das OLG München einer faktisch eingeschlafenen Rechtsregel wieder Leben eingehaucht: Mischkalkulationen können zum Angebotsausschluss führen – auch dann, wenn der Bieter eine Erklärung hierfür parat hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/mischkalkulation-stadt-schweinfurt-und-moesinger-bakes-kollewe-gewinnen-vor-olg-muenchen/">Mischkalkulation – Stadt Schweinfurt und Mösinger Bakes Kollewe gewinnen vor dem OLG München</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EU-Kommission: Planungsleistungen sind bei Ermittlung des Auftragswertes zu addieren</title>
		<link>https://antworten.legal/en/eu-kommission-planungsleistungen-sind-bei-ermittlung-des-auftragswertes-zu-addieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Mar 2019 16:20:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mbk-legal.de/eu-kommission-planungsleistungen-sind-bei-ermittlung-des-auftragswertes-zu-addieren/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die EU- Kommission leitet mit Aufforderungsschreiben vom 24.01.2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV ist bei der Schwellenwertermittlung für die Vergabe von Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen. Die Vergabepraxis in Deutschland geht teilweise immer noch davon aus, dass es sich bei Planungsleistungen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/eu-kommission-planungsleistungen-sind-bei-ermittlung-des-auftragswertes-zu-addieren/">EU-Kommission: Planungsleistungen sind bei Ermittlung des Auftragswertes zu addieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU- Kommission leitet mit Aufforderungsschreiben vom 24.01.2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV ist bei der Schwellenwertermittlung für die Vergabe von Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen. Die Vergabepraxis in Deutschland geht teilweise immer noch davon aus, dass es sich bei Planungsleistungen nach den Leistungsbildern der HOAI gerade nicht um gleichartige Leistungen handele und rechnet diese nicht zusammen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die EU-Kommission sieht in diesem Vorgehen zu Recht einen Vergaberechtsverstoß, hält also an ihrer bisherigen Auffassung fest und will sie durch das aktuell eingeleitete Verfahren endgültig durchsetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schon 2012 hat der EUGH entschieden (Urteil vom 15.03.2012 – C 574/10), dass Planungsleistungen als ein einziger Auftrag zu sehen sind, wenn ihre wirtschaftliche und technische Funktion einen einheitlichen Charakter hat, wovon bei einem Bauwerk, das sich an einem Gesamtkonzept orientiert, auszugehen ist. Zudem haben die Wertungen der nationalen HOAI keinerlei Bedeutungen bei der Auslegung der Bestimmungen des EU-Vergaberechts. Sofern die Bundesrepublik nicht freiwillig zu Änderungen des § 3 VgV greift, ist mit einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland zu rechnen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/eu-kommission-planungsleistungen-sind-bei-ermittlung-des-auftragswertes-zu-addieren/">EU-Kommission: Planungsleistungen sind bei Ermittlung des Auftragswertes zu addieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stadt Bamberg gewinnt mit uns einen Grundsatzstreit</title>
		<link>https://antworten.legal/en/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jun 2018 15:09:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mbk-legal.de/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zukünftig gibt es Geld fürs Altpapier: Die Stadt Bamberg hat einen langwierigen Rechtsstreit vor dem OLG München um die Vergabe der Altpapierentsorgung gewonnen und informiert über die Einzelheiten in einer Medieninformation.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/">Stadt Bamberg gewinnt mit uns einen Grundsatzstreit</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zukünftig gibt es Geld fürs Altpapier:</p>
<p>Die Stadt Bamberg hat einen langwierigen Rechtsstreit vor dem OLG München um die Vergabe der Altpapierentsorgung gewonnen und informiert über die Einzelheiten in einer Medieninformation.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/">Stadt Bamberg gewinnt mit uns einen Grundsatzstreit</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue EVB-IT Dienstleistung: erweiterte Nutzungsrechte für Auftraggeber</title>
		<link>https://antworten.legal/en/neue-evb-it-dienstleistung-erweiterte-nutzungsrechte-fuer-auftraggeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Apr 2018 13:06:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der neuen EVB-IT Dienstleistung hat der CIO des Bundes am 01. Februar 2018 wieder einen Basis EVB-IT Vertrag durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Der neue Mustervertrag für den Einkauf von IT-Dienstleistungen durch öffentliche Verwaltungen, auf den sich das Bundesinnenministerium und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) geeinigt haben, ersetzt das bisherige [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der neuen EVB-IT Dienstleistung hat der CIO des Bundes am 01. Februar 2018 wieder einen Basis EVB-IT Vertrag durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Der neue Mustervertrag für den Einkauf von IT-Dienstleistungen durch öffentliche Verwaltungen, auf den sich das Bundesinnenministerium und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) geeinigt haben, ersetzt das bisherige Vertragsmuster aus dem Jahr 2002. Die AGB greifen grundsätzlich immer dann, wenn Verwaltungen auf externe Services zurückgreifen, also etwa bei Schulungen oder Beratungen. Bestimmt ist der Mustervertrag für die Beschaffung durch Bundes- oder Landesbehörden. Aber auch Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen greifen vermehrt darauf zurück. Jährlich werden von der öffentlichen Hand erhebliche Gelder in neue Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert.</p>
<p>Leider zeigt sich in der Anwendungspraxis, dass die Vertragsmuster aus Unkenntnis immer wieder falsch verwendet werden, indem sie nicht zum ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand passen. So sind EVB-IT Dienstleistungsvertragsmuster nicht als vertragliche Grundlage für eine eigenständige Software-Entwicklung geeignet. Sie sind vorrangig für Beratungs- und Unterstützungsleistungen gedacht. Die häufig zu breite Anwendungspraxis der öffentlichen Hand, die zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung führen kann, bewertet der BITKOM als kritisch. Die neuen Vertragsmuster sollten besonnen, einzelfallbezogen und möglichst zwischen den Vertragspartnern abgestimmt werden, empfiehlt der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf.</p>
<p>Insgesamt sind die EVB-IT Dienstleistung in der neuen Version auftraggeberfreundlicher geworden.</p>
<p>Wesentliche Neuerungen sind unter anderem:</p>
<ul>
<li>Ein erweiterter Anwendungsbereich: über die Vereinbarung einer einmalig zu erbringenden Leistung hinaus sind auch Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse und Abrufkontingente möglich.</li>
<li>Neue Regelungen zu Nutzungsrechten sichern dem öffentlichen Auftraggeber umfangreiche Rechte an Dienstleistungsergebnissen.</li>
<li>Das Haftungskonzept wurde im Sinne des Auftraggebers hinsichtlich der Regelungen zur Schlechtleistung, einschließlich der Konsequenzen der Verletzung von Schutzrechten Dritter und bei Verzug des Auftragnehmers verbessert.</li>
<li>Es wurden Mindestanforderungen an die Wahrung der Vertraulichkeit durch automatisierte Verfahren, die bei der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden, aufgenommen.</li>
</ul>
<p>Die Neuerungen dürften die Tendenz vieler Beschaffer mindern, statt dem EVB-IT Mustervertrag Dienstleistung selbstentworfene Verträge zu verwenden.</p>
<p>Der neue Mustervertrag sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT Vertragsfamilie stehen unter <a href="https://www.cio.bund.de" target="_blank" rel="noopener">www.cio.bund.de</a> kostenfrei zum Download zur Verfügung.</p>
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		<title>Postvergaben bleiben ausschreibungspflichtig</title>
		<link>https://antworten.legal/en/postvergaben-bleiben-ausschreibungspflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Nov 2017 11:48:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vergabekammer des Bundes hat mit ihrem Beschluss vom 02.08.2017 (AZ.: VK 2-74/17) klargestellt, dass der Transport und die Auslieferung von Briefen keine besonderen Dienstleistungen sind. Bei solchen Dienstleistungen handelt es sich damit nicht um eine privilegierte Dienstleistung, die dem vergaberechtlichen Sonderregime der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen unterfallen. Es besteht daher keine Möglichkeit auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vergabekammer des Bundes hat mit ihrem Beschluss vom 02.08.2017 (AZ.: VK 2-74/17) klargestellt, dass der Transport und die Auslieferung von Briefen keine besonderen Dienstleistungen sind. Bei solchen Dienstleistungen handelt es sich damit nicht um eine privilegierte Dienstleistung, die dem vergaberechtlichen Sonderregime der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen unterfallen. Es besteht daher keine Möglichkeit auf die Verfahrenserleichterungen des § 130 GWB zurückzugreifen.</p>
<p>Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies, dass Postdienstleistungen nach wie vor – bei Überschreitung des Schwellenwertes – in einem europaweiten Verfahren nach der VgV bzw. der SektVO vergeben werden müssen. Die Entscheidung zeigt darüber hinaus, dass der Markt der Postdienstleistungen nach wie vor von einer sehr hohen Angriffslust der Bieter geprägt ist. Öffentliche Auftraggeber sollten sich daher dieses Risikos bewusst sein und entsprechend vorbereitet in ein entsprechendes Vergabeverfahren gehen.</p>
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