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	<title>Internal Archive - Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
	<lastBuildDate>Thu, 27 Mar 2025 08:09:45 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Die Dringlichkeitsvergabe bleibt der Ausnahmefall &#8211; Mösinger Bakes Kollewe gewinnen Grundsatzstreit gegen die Polizei Rheinland-Pfalz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2025 08:04:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt, dass die Voraussetzungen für die interimsweise Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nicht vorlagen (Beschluss vom 18.02.2025 – VK 1 – 25/24). Hintergrund dieser Dringlichkeitsvergabe war das verhängte Zuschlagsverbot aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens für die Beschaffung des ursprünglichen Auftrags zur Lieferung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt, dass die Voraussetzungen für die interimsweise Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nicht vorlagen (Beschluss vom 18.02.2025 – VK 1 – 25/24). Hintergrund dieser Dringlichkeitsvergabe war das verhängte Zuschlagsverbot aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens für die Beschaffung des ursprünglichen Auftrags zur Lieferung von Unterziehschutzwesten. Der hiergegen gerichtete Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz wurde zurückgenommen. Im Rahmen der Kostenentscheidung hat sich die Vergabekammer jedoch an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang zu orientieren. Die Vergabekammer bestätigt: die Dringlichkeitsvergabe war rechtswidrig.</p>
<p>Grundsätzlich ist es dem Auftraggeber nicht schlechthin verwehrt, im Falle einer eingetretenen Dringlichkeit ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Hierfür müssen jedoch alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Es müssen äußerst dringliche, zwingende und vom Auftraggeber nicht voraussehbare Gründe vorliegen, die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für die regulären Verfahrensarten gelten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in allen Verfahrensarten in Fällen von Dringlichkeit die Angebotsfrist auf einen überschaubar kurzen Zeitraum von 15 Tagen verkürzt werden kann.  </p>
<p>Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt dies: Der Auftraggeber muss das Vorliegen der Voraussetzungen – da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt – nachweisen. Der pauschale Verweis auf eine überlange Lieferzeit von mehreren Monaten genügt nicht. Es ist bereits nicht nachvollziehbar, dass es innerhalb eines Zeitraums von 7 Monaten nicht möglich gewesen sein soll, die (verkürzten) Mindestfristen einzuhalten. Dies zeigt sich bereits anhand der zeitlichen Abläufe im zuvor regulär durchgeführten europaweiten Vergabeverfahren. Für die Lieferung ab Auftragserteilung waren lediglich 16 Wochen vorgesehen. Selbst die Prüfberichte der notwendigen Beschusstests lagen bereits innerhalb von rund 20 Tagen vor. Darüber hinaus ist der Auftraggeber selbst im Falle der Zulässigkeit einer Dringlichkeitsvergabe verpflichtet, einen ausreichenden Wettbewerb – zumindest unter Einbeziehung der Bieter, die sich im Erstverfahren beteiligt haben – sicherzustellen. Dies gilt auch für Beschaffungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Etwaige Einwände, eines nicht leistungskonformen Angebots im ursprünglichen Verfahren, sind in diesem Zusammenhang ohne Relevanz.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>BGH: Kein Recht zur mängelbedingten Kündigung aus § 4 Abs. 7 VOB/B</title>
		<link>https://antworten.legal/en/bgh-kein-recht-zur-maengelbedingten-kuendigung-aus-%c2%a7-4-abs-7-vob-b/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2023 08:35:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie allgemein bekannt, sind die Regelungen der VOB/B der AGB-Kontrolle unterworfen, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde. &#160; Mit Urteil vom 19.01.2023 – Az.: VII ZR 34/20 hat der 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie allgemein bekannt, sind die Regelungen der VOB/B der AGB-Kontrolle unterworfen, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Urteil vom 19.01.2023 – Az.: VII ZR 34/20 hat der 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht standhält. Denn selbst bei kleinsten Verstößen gegen Vertragspflichten steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach dieser Vorschrift zu. Dies ist mit dem gesetzlichen Leitbild der Kündigung aus § 314 BGB nicht vereinbar und stellt daher eine unzulässige unangemessene Benachteiligung dar. Eine Kündigung kann nach dieser Vorschrift nur bei wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.</p>
<p>Damit ist eine Kündigung aufgrund von Vertragspflichtverletzungen von nicht wesentlicher Bedeutung, die bislang auf § 4 Abs. 7 VOB/B gestützt werden konnten, künftig als freie Kündigung mit deren vergütungsseitigen Rechtsfolgen zu behandeln. Es bestehen dann auch keine Ansprüche aus § 8 Abs. 3 VOB/B.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen Personalvermittler – kein Vermittlungshonorar bei Vermittlung einer ungeeigneten Kandidatin</title>
		<link>https://antworten.legal/en/urteil-gegen-personalvermittler-kein-vermittlungshonorar-bei-vermittlung-einer-ungeeigneten-kandidatin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2022 14:20:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Employment Law]]></category>
		<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.12.2021, Az.: 2-21 O 94/21) Gegenstand des durch die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe in eigener Sache gegen einen führenden Personalvermittler mit Sitz in F. erwirkten klageabweisenden Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 94/21, war ein geltend gemachter Vergütungsanspruch für die Vermittlung einer „Rechtsanwaltsfachangestellten“ in Höhe [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>(Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.12.2021, Az.: 2-21 O 94/21)</strong></p>
<p>Gegenstand des durch die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe in eigener Sache gegen einen führenden Personalvermittler mit Sitz in F. erwirkten klageabweisenden Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 94/21, war ein geltend gemachter Vergütungsanspruch für die Vermittlung einer „Rechtsanwaltsfachangestellten“ in Höhe von 14.282,86 €.</p>
<p>Nach Vermittlung betreffenden Arbeitnehmerin für eine Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzlei stellte sich heraus, dass diese nicht über abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte verfügte.<br />
Obwohl der Personalvermittler unstreitig bei der Auswahl der Bewerberin, das Vorliegen der Qualifikationen nicht durch das Anfordern geeigneter Nachweise überprüft hatte und ihm auch nicht bekannt war, dass die Qualifikation nicht vorlag, stellte er sich auf den Standpunkt, dass es für den Anspruch auf Vermittlungsprovision allein maßgebend sei, dass der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Er vertrat die Ansicht, dass es dem Kunden selbst obliegen würde, die Qualifikation durch entsprechende Nachweise zu prüfen.</p>
<p>Die Klage des Personalvermittlers wurde abgewiesen und somit auch der Auffassung des Personalvermittlers, dass das Risiko der Vermittlung von ungeeignetem Personal allein auf Seiten des Kunden liegen würde, eine Absage erteilt.<br />
Diese Auffassung ist fragwürdig, da für diese Vermittlungsleistungen auch ein branchenübliches im erheblichen Maße auskömmliches Honorar anfallen sollte. Da es sich hier um ein führendes Unternehmen in der Personalvermittlungsbranche handelte, liegt nahe, dass dies leider die übliche Vermittlungspraxis darstellt.</p>
<p>Das Urteil zeigt, dass eine rechtliche Überprüfung sinnvoll ist, wenn sich nach erfolgter Einstellung des vermittelten Personals ein Irrtum über für die Tätigkeit erhebliche Eigenschaften herausstellen sollte. Hierbei kann durchaus ein schnelles Handeln erforderlich sein, da beispielsweise eine wirksame Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrags, welche den Honoraranspruch rückwirkend entfallen lässt, in bestimmten Fällen unverzüglich – also binnen weniger Tage ab Bekanntwerden des Irrtums erfolgen muss.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>WirtschaftsWoche: Mösinger Bakes Kollewe „TOP Kanzlei 2018“ im Vergaberecht</title>
		<link>https://antworten.legal/en/wirtschaftswoche-moesingerbakeskollewe-top-vergaberechtskanzlei-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Nov 2018 14:53:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe Nummer 47 berichtet das bekannte Magazin WirtschaftsWoche über die neueste Bewertung der renommiertesten Vergaberechtskanzleien und Vergaberechtler in Deutschland. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierzu beinahe 500 Vergaberechtler aus 65 Kanzleien ausfindig gemacht, die dann jeweils Ihre renommiertesten Kolleginnen und Kollegen bestimmen sollten. Anhand dieser Umfrage hat eine fünfköpfige Expertenjury im [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe Nummer 47 berichtet das bekannte Magazin WirtschaftsWoche über die neueste Bewertung der renommiertesten Vergaberechtskanzleien und Vergaberechtler in Deutschland. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierzu beinahe 500 Vergaberechtler aus 65 Kanzleien ausfindig gemacht, die dann jeweils Ihre renommiertesten Kolleginnen und Kollegen bestimmen sollten. Anhand dieser Umfrage hat eine fünfköpfige Expertenjury im Anschluss eine Liste der bedeutendsten Vergaberechtskanzleien sowie der besonders zu empfehlenden Anwälte erstellt. Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB gehört damit zu den Top-Kanzleien 2018 im Vergaberecht. Dr. Thomas Mösinger wird als besonders oft empfohlener Anwalt aufgeführt. Die Listung als eine der „WirtschaftsWoche-Topkanzleien 2018“ sehen wir als erfreuliche Bestätigung des Kanzleimottos „Antworten statt Abhandlungen“ und der damit verbundenen Arbeit unserer Vergaberechtsexperten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/wirtschaftswoche-moesingerbakeskollewe-top-vergaberechtskanzlei-2018/">WirtschaftsWoche: Mösinger Bakes Kollewe „TOP Kanzlei 2018“ im Vergaberecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unsere Kanzlei gewinnt Kanzlei-Gründerpreis 2018</title>
		<link>https://antworten.legal/en/moesingerbakeskollewe-gewinnen-kanzlei-gruenderpreis-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2018 09:44:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unsere Kanzlei wird mit dem 9. Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgezeichnet. Seit 2001 wird der Gründerpreis vom Soldan-Verlag in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltsvereins und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergeben. &#160; Im Jahr 2014 gegründet, hat sich Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB mit Spezialisten in den Bereichen Vergaberecht, Baurecht, Immobilienrecht, Öffentlichem Recht und Öffentlichem Dienstrecht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/moesingerbakeskollewe-gewinnen-kanzlei-gruenderpreis-2018/">Unsere Kanzlei gewinnt Kanzlei-Gründerpreis 2018</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Kanzlei wird mit dem 9. Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgezeichnet. Seit 2001 wird der Gründerpreis vom Soldan-Verlag in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltsvereins und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Jahr 2014 gegründet, hat sich Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB mit Spezialisten in den Bereichen Vergaberecht, Baurecht, Immobilienrecht, Öffentlichem Recht und Öffentlichem Dienstrecht / Arbeitsrecht mit den Standorten in Frankfurt am Main sowie in Bamberg auf dem Anwaltsmarkt etabliert. Im Rahmen des alle zwei Jahre verliehenen Soldan Kanzlei-Gründerpreises wurde nun das gute Konzept sowie der Unternehmergeist geehrt, der sich laut Jury in der hohen Spezialisierung und dem professionellen Auftritt der Kanzlei widerspiegelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Während der Preisverleihung am 11. Oktober in Hannover fand Soldan-Geschäftsführer René Dreske lobende Worte für alle diesjährigen Gewinner, indem er feststellte: „Alle drei Gewinner orientieren sich stark an den Bedürfnissen ihrer Mandantinnen und Mandanten und haben sich auf die entsprechenden Fachgebiete spezialisiert. Sie betreiben engagiert Marketing und setzen neue Ideen konsequent um“.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/moesingerbakeskollewe-gewinnen-kanzlei-gruenderpreis-2018/">Unsere Kanzlei gewinnt Kanzlei-Gründerpreis 2018</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Richtungsweisende Entscheidung des VGH Hessen: Wir gewinnen Rechtsstreit zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren</title>
		<link>https://antworten.legal/en/richtungsweisende-entscheidung-des-vgh-hessen-moesingerbakeskollewe-gewinnen-rechtsstreit-zur-zulaessigkeit-von-buergerbegehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2018 14:44:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die unmittelbare demokratische Teilhabe von Bürgern an öffentlichen Entscheidungsprozessen ist durch ein aktuelles Urteil des VGH Hessen zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren entscheidend ausgestaltet worden. Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel war ein Bürgerbegehren in der südhessischen Gemeinde Mühltal. Diese hatte die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, wogegen sich eine Bürgerinitiative gewandt und die Aufhebung des [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/richtungsweisende-entscheidung-des-vgh-hessen-moesingerbakeskollewe-gewinnen-rechtsstreit-zur-zulaessigkeit-von-buergerbegehren/">Richtungsweisende Entscheidung des VGH Hessen: Wir gewinnen Rechtsstreit zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die unmittelbare demokratische Teilhabe von Bürgern an öffentlichen Entscheidungsprozessen ist durch ein aktuelles Urteil des VGH Hessen zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren entscheidend ausgestaltet worden. Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel war ein Bürgerbegehren in der südhessischen Gemeinde Mühltal. Diese hatte die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, wogegen sich eine Bürgerinitiative gewandt und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses begehrt. Dazu hatte sie beim Verwaltungsgericht Darmstadt um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht mit dem Ziel, der Gemeinde Mühltal Maßnahmen zur Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses zu untersagen.</p>
<p>Während das Verwaltungsgericht Darmstadt noch die Ansicht vertreten hatte, dass ein Bürgerbegehren in Hessen noch bis zum Erlass des Bebauungsplans statthaft sein soll, hat der VGH Hessen indes die Ansicht der Gemeinde Mühltal bestätigt und entschieden, dass auch zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Erlass des Bebauungsplans getroffene Beschlüsse „Entscheidungen i.S.d. § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO“ sind, die nicht mehr Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein können.</p>
<p>Der Beschluss einer Gemeinde, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten sowie die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses stellen danach eine „Entscheidung im Rahmen der Bauleitplanung“ i.S.d. § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO dar, die zur Unstatthaftigkeit eines Bürgerbegehrens führt (VGH Hessen, Az.: 8 B 1358/18).</p>
<p>Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für zukünftige Bürgerbegehren und deren zeitliche Initiierung – vermutlich auch über die Grenzen Hessens hinaus.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wir werden von www.fachanwalt.de empfohlen</title>
		<link>https://antworten.legal/en/moesingerbakeskollewe-von-www-fachanwalt-de-empfohlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Aug 2018 14:43:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das juristische Fachportal www.fachanwalt.de listet Fachanwälte aller Fachrichtungen und empfiehlt die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB im entsprechenden Fachanwaltsregister. Neben Empfehlungen zu qualifizierten Fachanwälten aller Fachrichtungen zeichnet sich die Webpräsenz durch die Bereitstellung von weiterführenden Informationen zum Fachanwaltstitel aus, die unter https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/ abrufbar sind.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das juristische Fachportal <a href="https://www.fachanwalt.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.fachanwalt.de</a> listet Fachanwälte aller Fachrichtungen und empfiehlt die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB im entsprechenden Fachanwaltsregister. Neben Empfehlungen zu qualifizierten Fachanwälten aller Fachrichtungen zeichnet sich die Webpräsenz durch die Bereitstellung von weiterführenden Informationen zum Fachanwaltstitel aus, die unter <a href="https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/</a> abrufbar sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/moesingerbakeskollewe-von-www-fachanwalt-de-empfohlen/">Wir werden von www.fachanwalt.de empfohlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Stadt Bamberg gewinnt mit uns einen Grundsatzstreit</title>
		<link>https://antworten.legal/en/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jun 2018 15:09:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
		<category><![CDATA[Public procurement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zukünftig gibt es Geld fürs Altpapier: Die Stadt Bamberg hat einen langwierigen Rechtsstreit vor dem OLG München um die Vergabe der Altpapierentsorgung gewonnen und informiert über die Einzelheiten in einer Medieninformation.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/">Stadt Bamberg gewinnt mit uns einen Grundsatzstreit</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zukünftig gibt es Geld fürs Altpapier:</p>
<p>Die Stadt Bamberg hat einen langwierigen Rechtsstreit vor dem OLG München um die Vergabe der Altpapierentsorgung gewonnen und informiert über die Einzelheiten in einer Medieninformation.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/medieninformation-zum-rechtsstreit-um-altpapierentsorgung/">Stadt Bamberg gewinnt mit uns einen Grundsatzstreit</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Etablierte Rechtsanwälte gründen neue Kanzlei</title>
		<link>https://antworten.legal/en/etablierte-rechtsanwaelte-gruenden-neue-kanzlei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2017 15:02:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab dem 1.1.2018 geht mit Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB eine neue, hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei an den Markt. Die Partner der Kanzlei sind allesamt seit vielen Jahren in hochkarätigen Mandaten in den Bereichen Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Öffentliches Recht, Immobilienrecht und Öffentliches Dienstrecht tätig. &#8220;Wir kennen uns untereinander seit vielen Jahren &#8211; insbesondere auch durch gemeinsame Mandatsarbeit. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/etablierte-rechtsanwaelte-gruenden-neue-kanzlei/">Etablierte Rechtsanwälte gründen neue Kanzlei</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1.1.2018 geht mit Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB eine neue, hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei an den Markt. Die Partner der Kanzlei sind allesamt seit vielen Jahren in hochkarätigen Mandaten in den Bereichen Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Öffentliches Recht, Immobilienrecht und Öffentliches Dienstrecht tätig. &#8220;Wir kennen uns untereinander seit vielen Jahren &#8211; insbesondere auch durch gemeinsame Mandatsarbeit. Durch den Zusammenschluss der Spezialisierungen unter einem Dach können wir unsere Mandanten jetzt noch effektiver unterstützen&#8221; meint Gründungspartner Oliver Bakes. Mit insgesamt neun Rechtsanwälten und einem schlagkräftigen Assistenz-Team an den Standorten Frankfurt am Main und Bamberg entsteht für die genannten Bereiche eine der leistungsstärksten Spezialkanzleien Deutschlands.</p>
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		<title>Standort in Bamberg</title>
		<link>https://antworten.legal/en/standort-in-bamberg/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 01 Dec 2017 15:01:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Neben dem Haupt- und Herzstandort Frankfurt am Main eröffnen wir einen weiteren Standort in Bamberg. &#8220;Ein großer Teil unserer Mandanten sitzt in Nordbayern. Mit unserem sehenswerten Bamberger Büro und den dort arbeitenden Kollegen möchten wir auch räumlich etwas näher kommen. Bamberg hat für uns zudem Tradition, da dort seit mittlerweile acht Jahren unser Fränkischer Vergaberechtstag [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Neben dem Haupt- und Herzstandort Frankfurt am Main eröffnen wir einen weiteren Standort in Bamberg. &#8220;Ein großer Teil unserer Mandanten sitzt in Nordbayern. Mit unserem sehenswerten Bamberger Büro und den dort arbeitenden Kollegen möchten wir auch räumlich etwas näher kommen. Bamberg hat für uns zudem Tradition, da dort seit mittlerweile acht Jahren unser Fränkischer Vergaberechtstag stattfindet&#8221; sagt Gründungspartner Jonas Kollewe.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/en/standort-in-bamberg/">Standort in Bamberg</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal/en/">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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