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	<title>Intern Archive - Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
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		<title>Die Dringlichkeitsvergabe bleibt der Ausnahmefall &#8211; Mösinger Bakes Kollewe gewinnen Grundsatzstreit gegen die Polizei Rheinland-Pfalz</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Mar 2025 07:58:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt, dass die Voraussetzungen für die interimsweise Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nicht vorlagen (Beschluss vom 18.02.2025 – VK 1 – 25/24). Hintergrund dieser Dringlichkeitsvergabe war das verhängte Zuschlagsverbot aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens für die Beschaffung des ursprünglichen Auftrags zur Lieferung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt, dass die Voraussetzungen für die interimsweise Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nicht vorlagen (Beschluss vom 18.02.2025 – VK 1 – 25/24). Hintergrund dieser Dringlichkeitsvergabe war das verhängte Zuschlagsverbot aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens für die Beschaffung des ursprünglichen Auftrags zur Lieferung von Unterziehschutzwesten. Der hiergegen gerichtete Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz wurde zurückgenommen. Im Rahmen der Kostenentscheidung hat sich die Vergabekammer jedoch an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang zu orientieren. Die Vergabekammer bestätigt: die Dringlichkeitsvergabe war rechtswidrig.</p>
<p>Grundsätzlich ist es dem Auftraggeber nicht schlechthin verwehrt, im Falle einer eingetretenen Dringlichkeit ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Hierfür müssen jedoch alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Es müssen äußerst dringliche, zwingende und vom Auftraggeber nicht voraussehbare Gründe vorliegen, die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für die regulären Verfahrensarten gelten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in allen Verfahrensarten in Fällen von Dringlichkeit die Angebotsfrist auf einen überschaubar kurzen Zeitraum von 15 Tagen verkürzt werden kann. <span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt dies: Der Auftraggeber muss das Vorliegen der Voraussetzungen – da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt – nachweisen. Der pauschale Verweis auf eine überlange Lieferzeit von mehreren Monaten genügt nicht. Es ist bereits nicht nachvollziehbar, dass es innerhalb eines Zeitraums von 7 Monaten nicht möglich gewesen sein soll, die (verkürzten) Mindestfristen einzuhalten. Dies zeigt sich bereits anhand der zeitlichen Abläufe im zuvor regulär durchgeführten europaweiten Vergabeverfahren. Für die Lieferung ab Auftragserteilung waren lediglich 16 Wochen vorgesehen. Selbst die Prüfberichte der notwendigen Beschusstests lagen bereits innerhalb von rund 20 Tagen vor. Darüber hinaus ist der Auftraggeber selbst im Falle der Zulässigkeit einer Dringlichkeitsvergabe verpflichtet, einen ausreichenden Wettbewerb – zumindest unter Einbeziehung der Bieter, die sich im Erstverfahren beteiligt haben – sicherzustellen. Dies gilt auch für Beschaffungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Etwaige Einwände, eines nicht leistungskonformen Angebots im ursprünglichen Verfahren, sind in diesem Zusammenhang ohne Relevanz.</p>
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		<title>Rechtsschutz gegen Vergabeverstöße</title>
		<link>https://antworten.legal/rechtsschutz-gegen-vergabeverstoesse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a_dinckels]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Sep 2024 06:34:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen stellt für Unternehmen eine wichtige Möglichkeit dar, um Aufträge der öffentlichen Hand zu gewinnen. Diese Verfahren sind jedoch streng reglementiert und unterliegen zahlreichen rechtlichen Vorgaben. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick darüber geben, wie Sie sich gegen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen stellt für Unternehmen eine wichtige Möglichkeit dar, um Aufträge der öffentlichen Hand zu gewinnen. Diese Verfahren sind jedoch streng reglementiert und unterliegen zahlreichen rechtlichen Vorgaben. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick darüber geben, wie Sie sich gegen Vergabeverstöße rechtlich zur Wehr setzen können.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;"> </span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Was versteht man unter Vergabeverstößen?</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Ein Vergabeverstoß liegt vor, wenn bei einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder sonstige Vorschriften verstoßen wird. Dies kann verschiedene Formen annehmen, etwa:</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Diskriminierung von Bietern</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Wenn bestimmte Bieter unzulässig benachteiligt oder bevorzugt werden.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Unzulässige Kriterien</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Wenn bei der Bewertung der Angebote Kriterien herangezogen werden, die nicht den veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entsprechen.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Intransparenz</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Wenn das Vergabeverfahren nicht nachvollziehbar oder transparent durchgeführt wird.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Fehlerhafte Leistungsbeschreibung</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Wenn die Anforderungen an die Leistung nicht eindeutig und klar definiert sind.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Solche Verstöße können dazu führen, dass der Wettbewerb verzerrt wird und nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen ist es entscheidend, dass öffentliche Aufträge fair und transparent vergeben werden, um den besten Nutzen für die Allgemeinheit zu erzielen.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;"> </span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Möglichkeiten des Rechtsschutzes</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung gegen Vergabevorschriften verstoßen wurde, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Schritte und Maßnahmen vor.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">1. Rüge</span></b></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Die Rüge ist der erste Schritt, den ein Bieter im Falle eines Vergabeverstoßes unternehmen sollte. Dabei handelt es sich um eine formelle Beanstandung gegenüber der Vergabestelle. Die Rüge muss unverzüglich erfolgen, sobald der Bieter Kenntnis vom vermeintlichen Verstoß erlangt hat. Wichtig ist, dass die Rüge präzise und konkret formuliert wird. Allgemeine Beanstandungen reichen nicht aus. Die fristgerechte Erhebung der Rüge ist essenziell, da nur so die eigene Position im weiteren Verfahren gesichert werden kann.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">2. Nachprüfungsverfahren</span></b></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Bleibt die Rüge erfolglos, kann der betroffene Bieter ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten. Dieses Verfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Die Vergabekammer hat die Befugnis, das gesamte Verfahren auf seine Gesetzmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen anzuordnen, um den Verstoß zu beseitigen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, den Zuschlag zu untersagen oder bereits getroffene Entscheidungen aufzuheben. Das Nachprüfungsverfahren bietet somit eine effektive Möglichkeit, um gegen Vergabeverstöße vorzugehen und die eigenen Rechte zu sichern.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">3. Eilrechtsschutz</span></b></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">In dringenden Fällen kann es notwendig sein, schnell rechtlichen Schutz zu erlangen. Hierzu besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen. Mit einer solchen Anordnung kann die Vergabekammer vorläufige Maßnahmen ergreifen, um eine Benachteiligung des Bieters zu verhindern. Dies kann beispielsweise die vorläufige Untersagung des Zuschlags bis zur endgültigen Entscheidung der Vergabekammer sein. Der Eilrechtsschutz stellt sicher, dass keine irreparablen Nachteile entstehen und der Bieter nicht unwiederbringlich benachteiligt wird.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">4. Schadensersatz</span></b></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Hat der Vergabeverstoß zu einem Schaden geführt, kann der betroffene Bieter unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstoß nachweislich zu einem wirtschaftlichen Schaden geführt hat und der Bieter im Falle einer korrekten Durchführung des Vergabeverfahrens den Auftrag erhalten hätte. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfolgt in der Regel im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens. Ein erfolgreicher Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass der Bieter nachweisen kann, dass ihm durch den Verstoß ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;"> </span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Praktische Tipps für Bieter</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Um Ihre Rechte im Vergabeverfahren wirksam durchsetzen zu können, sollten Sie einige praktische Hinweise beachten:</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Fristen beachten</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Vergabeverfahren sind durch enge Fristen geprägt. Achten Sie darauf, die jeweiligen Fristen für Rüge und Nachprüfungsverfahren einzuhalten, da andernfalls Ihre Ansprüche verwirken können. Eine Versäumnis der Fristen kann dazu führen, dass der Bieter seine Rechte nicht mehr geltend machen kann.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Dokumentation</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf des Vergabeverfahrens sorgfältig. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, Korrespondenzen und Protokolle auf, um im Bedarfsfall eine belastbare Beweisgrundlage zu haben. Eine umfangreiche und strukturierte Dokumentation erleichtert die Nachweisführung im Streitfall erheblich.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Rechtsberatung</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu. Eine kompetente Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und Verfahrensfehler zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt kennt die Feinheiten des Vergaberechts und kann Sie gezielt unterstützen.</span></p>
<p class="text-body"><b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Kooperation mit der Vergabestelle</span></b><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">: Versuchen Sie, im ersten Schritt eine einvernehmliche Lösung mit der Vergabestelle zu finden. Oftmals lassen sich Missverständnisse und Unklarheiten durch ein klärendes Gespräch ausräumen. Eine kooperative Herangehensweise kann dazu beitragen, langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;"> </span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Fazit</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Vergabeverstöße können schwerwiegende Auswirkungen auf die Chancengleichheit und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen haben. Als betroffener Bieter stehen Ihnen jedoch verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich gegen solche Verstöße zur Wehr zu setzen. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorgehensweise ist dabei entscheidend, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend und kompetent in allen Belangen des Vergaberechts. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Vergabeverfahrens zu wahren.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag einen guten Überblick über den Rechtsschutz gegen Vergabeverstöße gegeben hat und Sie nun besser informiert sind, wie Sie in solchen Fällen vorgehen können. Ihr Erfolg in öffentlichen Ausschreibungen ist unser Anliegen – gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass Sie fair behandelt werden und Ihre Rechte gewahrt bleiben.</span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Baubegleitende Rechtsberatung – Ein unverzichtbarer Begleiter für Ihr Bauvorhaben</title>
		<link>https://antworten.legal/baubegleitende-rechtsberatung-ein-unverzichtbarer-begleiter-fuer-ihr-bauvorhaben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a_dinckels]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 06:31:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Bauprojekt ist eine komplexe Unternehmung, die zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die baubegleitende Rechtsberatung bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderungen zu meistern. Von der Planungsphase über die Bauzeit bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks: Unsere Kanzlei steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/baubegleitende-rechtsberatung-ein-unverzichtbarer-begleiter-fuer-ihr-bauvorhaben/">Baubegleitende Rechtsberatung – Ein unverzichtbarer Begleiter für Ihr Bauvorhaben</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Bauprojekt ist eine komplexe Unternehmung, die zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die baubegleitende Rechtsberatung bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderungen zu meistern. Von der Planungsphase über die Bauzeit bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks: Unsere Kanzlei steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens zu gewährleisten. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Bauprojekt rechtlich absichern und erfolgreich zum Abschluss bringen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Was versteht man unter baubegleitender Rechtsberatung?</h2>
<p>Baubegleitende Rechtsberatung umfasst alle rechtlichen Dienstleistungen, die während eines Bauprojekts erforderlich sind. Dies beginnt bereits in der Planungsphase und erstreckt sich über die gesamte Bauzeit bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks. Unsere Aufgabe als Anwaltskanzlei ist es, Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos abläuft.</p>
<h3>Die Phasen der baubegleitenden Rechtsberatung</h3>
<p><strong>Planungsphase</strong></p>
<p>Bereits in der Planungsphase können sich diverse rechtliche Fragen stellen. Beim Grundstückserwerb prüfen wir Kaufverträge und begleiten Sie bei Verhandlungen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Einholung der erforderlichen Baugenehmigungen und prüfen, ob alle behördlichen Auflagen erfüllt sind. Zudem sorgen wir für die rechtssichere und ausgewogene Gestaltung Ihrer Verträge mit Architekten, Bauunternehmern und Fachplanern.</p>
<p>Während dieser Phase spielen auch Umwelt- und Naturschutzaspekte eine Rolle, insbesondere wenn das Bauprojekt in einem sensiblen Gebiet realisiert wird. Hier gilt es, den rechtlichen Rahmen zu kennen und einzuhalten, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Auch die Klärung von Nachbarschaftsrechten und öffentlich-rechtlichen Belangen, wie etwa Denkmalschutz oder Verkehrsanbindung, fallen in diesen Bereich. Dadurch gewährleisten wir, dass Ihr Projekt auf einer sicheren Grundlage steht und mögliche Konflikte von vornherein vermieden werden.</p>
<p><strong>Bauphase</strong></p>
<p>Während der Bauphase stehen wir Ihnen in verschiedenen Bereichen zur Seite. Wir helfen dabei, Bauabläufe rechtlich abzusichern. Sollten Baumängel auftreten oder werden die Vertragstermine nicht eingehalten, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den beteiligten Parteien. Änderungen am Bauvorhaben führen häufig zu Nachträgen. Wir beraten Sie, wie diese rechtssicher umgesetzt werden können, und verhindern dadurch potentielle Konflikte.</p>
<p>In dieser Phase ist die enge Zusammenarbeit mit dem Bauleiter und anderen beteiligten Fachplanern besonders wichtig.</p>
<p><strong>Fertigstellung und Abnahme</strong></p>
<p>Die Abschlussphase eines Bauprojekts ist oft mit besonderen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Abnahmeprotokollen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen der Abnahme eingehalten werden und keine wichtigen Punkte übersehen werden. Nach der Abnahme können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Wir beraten Sie bei der rechtsicheren Durchsetzung und vertreten Ihre Interessen bei eventuellen Mängelrügen.</p>
<p>Auch nach der Abnahme bleibt die baubegleitende Rechtsberatung wichtig. Während der Gewährleistungszeit unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, nehmen wir Verhandlungen mit beteiligten Parteien auf oder vertreten Sie vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.</p>
<h2></h2>
<h2>Warum ist baubegleitende Rechtsberatung wichtig?</h2>
<p>Ein Bauvorhaben ist eine erhebliche Investition, bei der Fehler oder unvorhergesehene Probleme schnell zu hohen Kosten und Verzögerungen führen können. Durch unsere baubegleitende Rechtsberatung minimieren Sie dieses Risiko. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Konflikte bereits im Vorfeld zu erkennen und zu lösen.</p>
<p><strong>Vorteile der baubegleitenden Rechtsberatung</strong></p>
<p>Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihr Bauvorhaben von Anfang an auf rechtlich sicheren Füßen steht. Durch proaktive Beratung vermeiden wir Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen. Indem wir rechtliche Probleme frühzeitig identifizieren und lösen, können kostspielige Verzögerungen und Nachbesserungen vermieden werden. Eine effiziente rechtliche Begleitung beschleunigt Entscheidungsprozesse und trägt zur termingerechten Fertigstellung des Bauvorhabens bei.</p>
<p>Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der transparenten Kommunikation und Dokumentation. Alle relevanten Vorgänge werden von uns schriftlich festgehalten und dokumentiert, um jederzeit nachvollziehbar zu sein. Dies schafft Klarheit und Vertrauen unter allen Beteiligten und stellt sicher, dass keine Informationen verloren gehen oder missverstanden werden.</p>
<h2></h2>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die baubegleitende Rechtsberatung ist ein essenzieller Bestandteil jedes Bauvorhabens. Sie bietet Ihnen nicht nur Sicherheit und Schutz vor rechtlichen Problemen, sondern trägt auch maßgeblich zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts bei. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihr Bauvorhaben rechtlich abzusichern und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.</p>
<p>Wenn Sie Fragen zur baubegleitenden Rechtsberatung haben oder Unterstützung bei Ihrem Bauprojekt benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren und profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Bauvorhaben zu begleiten und zu unterstützen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vertragsgestaltung energetische Sanierung unter Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien</title>
		<link>https://antworten.legal/vertragsgestaltung-energetische-sanierung-unter-beruecksichtigung-der-foerdermittelrichtlinien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a_dinckels]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2024 08:01:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Energetische Sanierung und Fördermittelrichtlinien – Ein Leitfaden zur vorausschauenden Vertragsgestaltung In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zunehmend an Bedeutung gewinnen, stehen viele Eigentümer und Energieberater vor der Herausforderung, energetische Sanierungen effektiv und kostengünstig umzusetzen. Die Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien spielt dabei eine entscheidende Rolle. Dieser Blogbeitrag bietet Ihnen einen Überblick über die zu regelungsbedürftigen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/vertragsgestaltung-energetische-sanierung-unter-beruecksichtigung-der-foerdermittelrichtlinien/">Vertragsgestaltung energetische Sanierung unter Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Energetische Sanierung und Fördermittelrichtlinien – Ein Leitfaden zur vorausschauenden Vertragsgestaltung</span></h1>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zunehmend an Bedeutung gewinnen, stehen viele Eigentümer und Energieberater vor der Herausforderung, energetische Sanierungen effektiv und kostengünstig umzusetzen. Die Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien spielt dabei eine entscheidende Rolle.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Dieser Blogbeitrag bietet Ihnen einen Überblick über die zu regelungsbedürftigen Problemkreise bei der Vertragsgestaltung für energetische Sanierungen unter Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien. Wir von Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Lesen Sie weiter, um mehr über die wichtigsten Aspekte der Vertragsgestaltung, relevante Förderprogramme und praktische Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung zu erfahren.</span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Bedeutung der energetischen Sanierung</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Energetische Sanierungen sind nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern auch aus ökonomischen. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes können Eigentümer langfristig Kosten sparen und den Wert ihrer Immobilie steigern.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Umweltvorteile</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Energetische Sanierungen tragen maßgeblich zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei. Weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Schadstoffemissionen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Wirtschaftliche Vorteile</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Durch den Einsatz moderner Technologien und Dämmmaterialien können Heiz- und Stromkosten erheblich gesenkt werden. Langfristig amortisieren sich die Investitionen in die energetische Sanierung durch die Einsparungen bei den Energiekosten.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Erhöhter Immobilienwert</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Ein energieeffizientes Gebäude ist auf dem Immobilienmarkt attraktiver. Käufer sind bereit, mehr für ein Haus oder eine Wohnung zu zahlen, die geringe Nebenkosten und einen umweltfreundlichen Betrieb verspricht.</span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Wichtige Fördermittel und Programme</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Für die Finanzierung energetischer Sanierungen stehen zahlreiche Fördermittel und Programme zur Verfügung. Diese können einen erheblichen Teil der Kosten decken und sollten daher bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">KfW-Förderprogramme</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für energetische Sanierungen an. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">BAFA-Zuschüsse</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt ebenfalls energetische Sanierungsmaßnahmen. Besonders im Fokus stehen hierbei die Förderung von Heizungsanlagen und die Optimierung vorhandener Systeme.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Regionale Förderprogramme</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche regionale Förderprogramme. Diese variieren je nach Bundesland und Kommune und können zusätzlich zu den nationalen Fördermitteln in Anspruch genommen werden.</span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Vertragsgestaltung für energetische Sanierungen</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist das A und O für eine erfolgreiche energetische Sanierung. Hierbei müssen sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte berücksichtigt werden.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Klare Definition der Leistungen</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Im Vertrag sollten die konkreten Leistungen detailliert beschrieben werden. Dazu gehören die Art der durchzuführenden Maßnahmen, die Materialien, die verwendet werden sollen, und der Zeitrahmen für die Umsetzung.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Es ist essenziell, dass der Vertrag die Anforderungen der Fördermittelrichtlinien berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung bestimmter Standards und Normen, die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln sind.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Haftung und Gewährleistung</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Klare Regelungen zur Haftung und Gewährleistung schützen beide Vertragsparteien. Es sollten genaue Vereinbarungen darüber getroffen werden, wer im Falle von Mängeln oder Verzögerungen haftet und welche Garantien der Auftragnehmer bietet.</span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Planung und Durchführung der Sanierung</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Die eigentliche Durchführung der energetischen Sanierung erfordert eine präzise Planung und Koordination. Hierbei sollten alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Auswahl der richtigen Partner</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Die Auswahl qualifizierter und erfahrener Partner ist entscheidend für den Erfolg der Sanierung. Dies betrifft sowohl die ausführenden Handwerksbetriebe als auch die Energieberater, die die Maßnahmen begleiten.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Qualitätssicherung</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Eine kontinuierliche Qualitätssicherung stellt sicher, dass die Arbeiten den vereinbarten Standards entsprechen. Regelmäßige Kontrollen und Abnahmen sind unerlässlich, um etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Dokumentation und Nachweisführung</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ist nicht nur für die Qualitätssicherung wichtig, sondern auch für die Nachweisführung gegenüber den Fördermittelgebern. Alle relevanten Unterlagen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.</span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Häufige Fehler vermeiden</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Bei der Planung und Durchführung energetischer Sanierungen können zahlreiche Fehler passieren, die zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen können. Die häufigsten Fehler sollten daher von vornherein vermieden werden.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Unzureichende Planung</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Eine unzureichende Planung ist einer der häufigsten Fehler. Ohne eine detaillierte Planung kann es schnell zu unvorhergesehenen Problemen und Kostenüberschreitungen kommen.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Fehlende Abstimmung mit den Fördermittelgebern</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Es ist wichtig, von Anfang an die Anforderungen der Fördermittelgeber zu berücksichtigen und sich regelmäßig mit ihnen abzustimmen. Unstimmigkeiten können dazu führen, dass Fördermittel nicht gewährt oder sogar zurückgefordert werden.</span></p>
<h3><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Mangelnde Kommunikation</span></h3>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Eine mangelnde Kommunikation zwischen den Beteiligten führt oft zu Missverständnissen und Verzögerungen. Ein regelmäßiger Austausch und klare Absprachen sind daher unerlässlich.</span></p>
<h2><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Fazit</span></h2>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist eine komplexe Aufgabe, die eine sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Die Berücksichtigung der Fördermittelrichtlinien und eine vorausschauende Vertragsgestaltung sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Durch die Nutzung von Förderprogrammen können die Kosten erheblich reduziert werden. Eine klare Vertragsgestaltung schützt beide Parteien und stellt sicher, dass die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen.</span></p>
<p class="text-body"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Wir von Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer energetischen Sanierung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihre Fragen zu klären.</span></p>
<p><a href="https://antworten.legal/kontakt/"><strong>Jetzt Anwalt konsultieren!</strong></a></p>
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		<title>Die Kunst der erfolgreichen Angebotsabgabe im Vergaberecht</title>
		<link>https://antworten.legal/angebotsabgabe-im-vergaberecht-%e2%94%82-moesinger-bakes-kollewe-rechtsanwaelte-partmbb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a_dinckels]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jan 2024 08:46:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine erfolgreiche Angebotsabgabe im Vergaberecht erfordert Strategie und Fachwissen. Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen wertvolle Tipps an die Hand, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Angebots maximieren können. Denn nur so gewinnen Sie begehrte öffentliche Aufträge. Wenn Sie als Unternehmen einen lukrativen öffentlichen Auftrag erhalten wollen, ist neben qualifiziertem Personal und den nötigen Ressourcen vor allem [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine erfolgreiche Angebotsabgabe im Vergaberecht erfordert Strategie und Fachwissen. Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen wertvolle Tipps an die Hand, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Angebots maximieren können. Denn nur so gewinnen Sie begehrte öffentliche Aufträge.</p>
<p>Wenn Sie als Unternehmen einen lukrativen öffentlichen Auftrag erhalten wollen, ist neben qualifiziertem Personal und den nötigen Ressourcen vor allem eins entscheidend: Ihr Angebot muss aus der Masse herausragen, um dem Zuschlag zu erhalten. Doch wie gehen Sie hierfür vor? Erfahren Sie im Folgenden, wie man sich als Bieter optimal auf das Vergabeverfahren vorbereitet und welche Kriterien erfüllt werden müssen, um Ihr Angebot wettbewerbsfähig zu gestalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die optimale Vorbereitung auf das Vergabeverfahren</strong></p>
<p>Die Vorbereitung auf ein Vergabeverfahren ist entscheidend für den Erfolg des Angebots. Zunächst sollten Sie eine umfassende Analyse der Ausschreibungsunterlagen durchführen: Verstehen Sie die Anforderungen und Kriterien des öffentlichen Auftraggebers und klären Sie offene Fragen frühzeitig. Zudem kann Ihnen eine solide Rechtsberatung dabei helfen, mögliche rechtliche Fallstricke zu erkennen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre eigenen Ressourcen und Fähigkeiten realistisch bewerten. Haben Sie genügend Kapazitäten, um den Auftrag termingerecht auszuführen? Wenn nicht, überlegen Sie, ob Sie eventuell auf Subunternehmer angewiesen sind und wie Sie diese auswählen. Die frühzeitige Identifizierung von Risiken und die Entwicklung einer klaren Strategie sind entscheidend, um sich optimal auf das Vergabeverfahren vorzubereiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie muss ein Angebot gestaltet werden, damit es wettbewerbsfähig ist und öffentliche Aufträge dadurch gewonnen werden können?</strong></p>
<p>Im nächsten Schritt gilt es also, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen. Ein solches zeichnet sich durch mehrere Faktoren aus:</p>
<p><strong>Erfüllung der Anforderungen:</strong> Ihr Angebot muss sämtliche Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers erfüllen. Achten Sie darauf, keine Formfehler zu begehen und alle geforderten Unterlagen vollständig einzureichen.</p>
<p><strong>Wettbewerbspreis:</strong> Der Preis spielt eine entscheidende Rolle. Ihr Angebot sollte wettbewerbsfähig sein, ohne Ihre Rentabilität zu gefährden. Eine genaue Kalkulation und Kostenkontrolle sind unerlässlich.</p>
<p><strong>Qualität und Erfahrung:</strong> Zeigen Sie Ihre Kompetenz und Erfahrung in ähnlichen Projekten. Referenzen und Qualifikationen können Ihr Angebot stärken.</p>
<p><strong>Nachhaltigkeit und Innovation:</strong> Immer mehr öffentliche Auftraggeber legen Wert auf nachhaltige Lösungen und innovative Ansätze. Wenn möglich, integrieren Sie diese Aspekte in Ihr Angebot.</p>
<p><strong>Juristische Absicherung:</strong> Vergabeverfahren sind rechtlich komplex. Ein Anwalt für Vergaberecht kann sicherstellen, dass Ihr Angebot allen rechtlichen Anforderungen entspricht und rechtliche Risiken minimiert.</p>
<p>In der Welt des Vergaberechts kann die Kunst der erfolgreichen Angebotsabgabe den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg bedeuten. Nutzen Sie die genannten Tipps, um sich optimal vorzubereiten und wettbewerbsfähige Angebote zu erstellen. Beachten Sie außerdem, dass die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Vergaberecht Ihnen den entscheidenden Vorteil verschaffen kann, um öffentliche Aufträge zu gewinnen.</p>
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		<item>
		<title>BGH: Kein Recht zur mängelbedingten Kündigung aus § 4 Abs. 7 VOB/B</title>
		<link>https://antworten.legal/bgh-kein-recht-zur-maengelbedingten-kuendigung-aus-%c2%a7-4-abs-7-vob-b/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2023 08:35:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie allgemein bekannt, sind die Regelungen der VOB/B der AGB-Kontrolle unterworfen, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde. &#160; Mit Urteil vom 19.01.2023 – Az.: VII ZR 34/20 hat der 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie allgemein bekannt, sind die Regelungen der VOB/B der AGB-Kontrolle unterworfen, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Urteil vom 19.01.2023 – Az.: VII ZR 34/20 hat der 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht standhält. Denn selbst bei kleinsten Verstößen gegen Vertragspflichten steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach dieser Vorschrift zu. Dies ist mit dem gesetzlichen Leitbild der Kündigung aus § 314 BGB nicht vereinbar und stellt daher eine unzulässige unangemessene Benachteiligung dar. Eine Kündigung kann nach dieser Vorschrift nur bei wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.</p>
<p>Damit ist eine Kündigung aufgrund von Vertragspflichtverletzungen von nicht wesentlicher Bedeutung, die bislang auf § 4 Abs. 7 VOB/B gestützt werden konnten, künftig als freie Kündigung mit deren vergütungsseitigen Rechtsfolgen zu behandeln. Es bestehen dann auch keine Ansprüche aus § 8 Abs. 3 VOB/B.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/bgh-kein-recht-zur-maengelbedingten-kuendigung-aus-%c2%a7-4-abs-7-vob-b/">BGH: Kein Recht zur mängelbedingten Kündigung aus § 4 Abs. 7 VOB/B</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen Personal-vermittler &#8211; kein Vermittlungshonorar bei Vermittlung einer ungeeigneten Kandidatin</title>
		<link>https://antworten.legal/urteil-gegen-personalvermittler-kein-vermittlugshonorar-bei-ungeeigneten-kandidaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[fliege]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 17:13:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.12.2021, Az.: 2-21 O 94/21) Gegenstand des durch die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe in eigener Sache gegen einen führenden Personalvermittler mit Sitz in F. erwirkten klageabweisenden Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 94/21, war ein geltend gemachter Vergütungsanspruch für die Vermittlung einer „Rechtsanwaltsfachangestellten“ in Höhe [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>(Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.12.2021, Az.: 2-21 O 94/21)</strong></p>
<p>Gegenstand des durch die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe in eigener Sache gegen einen führenden Personalvermittler mit Sitz in F. erwirkten klageabweisenden Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 94/21, war ein geltend gemachter Vergütungsanspruch für die Vermittlung einer „Rechtsanwaltsfachangestellten“ in Höhe von 14.282,86 €.</p>
<p>Nach Vermittlung betreffenden Arbeitnehmerin für eine Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzlei stellte sich heraus, dass diese nicht über abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte verfügte.<br />
Obwohl der Personalvermittler unstreitig bei der Auswahl der Bewerberin, das Vorliegen der Qualifikationen nicht durch das Anfordern geeigneter Nachweise überprüft hatte und ihm auch nicht bekannt war, dass die Qualifikation nicht vorlag, stellte er sich auf den Standpunkt, dass es für den Anspruch auf Vermittlungsprovision allein maßgebend sei, dass der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Er vertrat die Ansicht, dass es dem Kunden selbst obliegen würde, die Qualifikation durch entsprechende Nachweise zu prüfen.</p>
<p>Die Klage des Personalvermittlers wurde abgewiesen und somit auch der Auffassung des Personalvermittlers, dass das Risiko der Vermittlung von ungeeignetem Personal allein auf Seiten des Kunden liegen würde, eine Absage erteilt.<br />
Diese Auffassung ist fragwürdig, da für diese Vermittlungsleistungen auch ein branchenübliches im erheblichen Maße auskömmliches Honorar anfallen sollte. Da es sich hier um ein führendes Unternehmen in der Personalvermittlungsbranche handelte, liegt nahe, dass dies leider die übliche Vermittlungspraxis darstellt.</p>
<p>Das Urteil zeigt, dass eine rechtliche Überprüfung sinnvoll ist, wenn sich nach erfolgter Einstellung des vermittelten Personals ein Irrtum über für die Tätigkeit erhebliche Eigenschaften herausstellen sollte. Hierbei kann durchaus ein schnelles Handeln erforderlich sein, da beispielsweise eine wirksame Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrags, welche den Honoraranspruch rückwirkend entfallen lässt, in bestimmten Fällen unverzüglich – also binnen weniger Tage ab Bekanntwerden des Irrtums erfolgen muss.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/urteil-gegen-personalvermittler-kein-vermittlugshonorar-bei-ungeeigneten-kandidaten/">Urteil gegen Personal-vermittler &#8211; kein Vermittlungshonorar bei Vermittlung einer ungeeigneten Kandidatin</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>WirtschaftsWoche: Mösinger Bakes Kollewe „TOP Kanzlei 2018“ im Vergaberecht</title>
		<link>https://antworten.legal/wirtschaftswoche-moesingerbakeskollewe-top-vergaberechtskanzlei-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Nov 2018 14:50:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe Nummer 47 berichtet das bekannte Magazin WirtschaftsWoche über die neueste Bewertung der renommiertesten Vergaberechtskanzleien und Vergaberechtler in Deutschland. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierzu beinahe 500 Vergaberechtler aus 65 Kanzleien ausfindig gemacht, die dann jeweils Ihre renommiertesten Kolleginnen und Kollegen bestimmen sollten. Anhand dieser Umfrage hat eine fünfköpfige Expertenjury im [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe Nummer 47 berichtet das bekannte Magazin WirtschaftsWoche über die neueste Bewertung der renommiertesten Vergaberechtskanzleien und Vergaberechtler in Deutschland. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hat hierzu beinahe 500 Vergaberechtler aus 65 Kanzleien ausfindig gemacht, die dann jeweils Ihre renommiertesten Kolleginnen und Kollegen bestimmen sollten. Anhand dieser Umfrage hat eine fünfköpfige Expertenjury im Anschluss eine Liste der bedeutendsten Vergaberechtskanzleien sowie der besonders zu empfehlenden Anwälte erstellt. Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB gehört damit zu den Top-Kanzleien 2018 im Vergaberecht. Dr. Thomas Mösinger wird als besonders oft empfohlener Anwalt aufgeführt. Die Listung als eine der „WirtschaftsWoche-Topkanzleien 2018“ sehen wir als erfreuliche Bestätigung des Kanzleimottos „Antworten statt Abhandlungen“ und der damit verbundenen Arbeit unserer Vergaberechtsexperten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/wirtschaftswoche-moesingerbakeskollewe-top-vergaberechtskanzlei-2018/">WirtschaftsWoche: Mösinger Bakes Kollewe „TOP Kanzlei 2018“ im Vergaberecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unsere Kanzlei gewinnt Kanzlei-Gründerpreis 2018</title>
		<link>https://antworten.legal/moesingerbakeskollewe_gewinnen_soldan_kanzlei_gruenderpreis_2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2018 09:41:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unsere Kanzlei wird mit dem 9. Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgezeichnet. Seit 2001 wird der Gründerpreis vom Soldan-Verlag in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltsvereins und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergeben. &#160; Im Jahr 2014 gegründet, hat sich Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB mit Spezialisten in den Bereichen Vergaberecht, Baurecht, Immobilienrecht, Öffentlichem Recht und Öffentlichem Dienstrecht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/moesingerbakeskollewe_gewinnen_soldan_kanzlei_gruenderpreis_2018/">Unsere Kanzlei gewinnt Kanzlei-Gründerpreis 2018</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Kanzlei wird mit dem 9. Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgezeichnet. Seit 2001 wird der Gründerpreis vom Soldan-Verlag in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltsvereins und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Jahr 2014 gegründet, hat sich Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB mit Spezialisten in den Bereichen Vergaberecht, Baurecht, Immobilienrecht, Öffentlichem Recht und Öffentlichem Dienstrecht / Arbeitsrecht mit den Standorten in Frankfurt am Main sowie in Bamberg auf dem Anwaltsmarkt etabliert. Im Rahmen des alle zwei Jahre verliehenen Soldan Kanzlei-Gründerpreises wurde nun das gute Konzept sowie der Unternehmergeist geehrt, der sich laut Jury in der hohen Spezialisierung und dem professionellen Auftritt der Kanzlei widerspiegelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Während der Preisverleihung am 11. Oktober in Hannover fand Soldan-Geschäftsführer René Dreske lobende Worte für alle diesjährigen Gewinner, indem er feststellte: „Alle drei Gewinner orientieren sich stark an den Bedürfnissen ihrer Mandantinnen und Mandanten und haben sich auf die entsprechenden Fachgebiete spezialisiert. Sie betreiben engagiert Marketing und setzen neue Ideen konsequent um“.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/moesingerbakeskollewe_gewinnen_soldan_kanzlei_gruenderpreis_2018/">Unsere Kanzlei gewinnt Kanzlei-Gründerpreis 2018</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Richtungsweisende Entscheidung des VGH Hessen: Wir gewinnen Rechtsstreit zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren</title>
		<link>https://antworten.legal/entscheidung_des_vgh_hessen_moesingerbakeskollewe_gewinnen_rechtsstreit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2018 14:34:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die unmittelbare demokratische Teilhabe von Bürgern an öffentlichen Entscheidungsprozessen ist durch ein aktuelles Urteil des VGH Hessen zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren entscheidend ausgestaltet worden. Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel war ein Bürgerbegehren in der südhessischen Gemeinde Mühltal. Diese hatte die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, wogegen sich eine Bürgerinitiative gewandt und die Aufhebung des [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/entscheidung_des_vgh_hessen_moesingerbakeskollewe_gewinnen_rechtsstreit/">Richtungsweisende Entscheidung des VGH Hessen: Wir gewinnen Rechtsstreit zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die unmittelbare demokratische Teilhabe von Bürgern an öffentlichen Entscheidungsprozessen ist durch ein aktuelles Urteil des VGH Hessen zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren entscheidend ausgestaltet worden. Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel war ein Bürgerbegehren in der südhessischen Gemeinde Mühltal. Diese hatte die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, wogegen sich eine Bürgerinitiative gewandt und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses begehrt. Dazu hatte sie beim Verwaltungsgericht Darmstadt um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht mit dem Ziel, der Gemeinde Mühltal Maßnahmen zur Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses zu untersagen.</p>
<p>Während das Verwaltungsgericht Darmstadt noch die Ansicht vertreten hatte, dass ein Bürgerbegehren in Hessen noch bis zum Erlass des Bebauungsplans statthaft sein soll, hat der VGH Hessen indes die Ansicht der Gemeinde Mühltal bestätigt und entschieden, dass auch zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Erlass des Bebauungsplans getroffene Beschlüsse „Entscheidungen i.S.d. § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO“ sind, die nicht mehr Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein können.</p>
<p>Der Beschluss einer Gemeinde, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten sowie die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses stellen danach eine „Entscheidung im Rahmen der Bauleitplanung“ i.S.d. § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO dar, die zur Unstatthaftigkeit eines Bürgerbegehrens führt (VGH Hessen, Az.: 8 B 1358/18).</p>
<p>Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für zukünftige Bürgerbegehren und deren zeitliche Initiierung – vermutlich auch über die Grenzen Hessens hinaus.</p>
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