<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bau- und Architektenrecht Archive - Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</title>
	<atom:link href="https://antworten.legal/category/baurecht_architektenrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://antworten.legal/category/baurecht_architektenrecht/</link>
	<description>Rechtsanwälte</description>
	<lastBuildDate>Thu, 22 Aug 2024 06:31:13 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.1</generator>
	<item>
		<title>Baubegleitende Rechtsberatung – Ein unverzichtbarer Begleiter für Ihr Bauvorhaben</title>
		<link>https://antworten.legal/baubegleitende-rechtsberatung-ein-unverzichtbarer-begleiter-fuer-ihr-bauvorhaben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a_dinckels]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 06:31:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Intern]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://antworten.legal/?p=5819</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Bauprojekt ist eine komplexe Unternehmung, die zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die baubegleitende Rechtsberatung bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderungen zu meistern. Von der Planungsphase über die Bauzeit bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks: Unsere Kanzlei steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/baubegleitende-rechtsberatung-ein-unverzichtbarer-begleiter-fuer-ihr-bauvorhaben/">Baubegleitende Rechtsberatung – Ein unverzichtbarer Begleiter für Ihr Bauvorhaben</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Bauprojekt ist eine komplexe Unternehmung, die zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die baubegleitende Rechtsberatung bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um diese Herausforderungen zu meistern. Von der Planungsphase über die Bauzeit bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks: Unsere Kanzlei steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens zu gewährleisten. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Bauprojekt rechtlich absichern und erfolgreich zum Abschluss bringen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Was versteht man unter baubegleitender Rechtsberatung?</h2>
<p>Baubegleitende Rechtsberatung umfasst alle rechtlichen Dienstleistungen, die während eines Bauprojekts erforderlich sind. Dies beginnt bereits in der Planungsphase und erstreckt sich über die gesamte Bauzeit bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks. Unsere Aufgabe als Anwaltskanzlei ist es, Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos abläuft.</p>
<h3>Die Phasen der baubegleitenden Rechtsberatung</h3>
<p><strong>Planungsphase</strong></p>
<p>Bereits in der Planungsphase können sich diverse rechtliche Fragen stellen. Beim Grundstückserwerb prüfen wir Kaufverträge und begleiten Sie bei Verhandlungen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Einholung der erforderlichen Baugenehmigungen und prüfen, ob alle behördlichen Auflagen erfüllt sind. Zudem sorgen wir für die rechtssichere und ausgewogene Gestaltung Ihrer Verträge mit Architekten, Bauunternehmern und Fachplanern.</p>
<p>Während dieser Phase spielen auch Umwelt- und Naturschutzaspekte eine Rolle, insbesondere wenn das Bauprojekt in einem sensiblen Gebiet realisiert wird. Hier gilt es, den rechtlichen Rahmen zu kennen und einzuhalten, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Auch die Klärung von Nachbarschaftsrechten und öffentlich-rechtlichen Belangen, wie etwa Denkmalschutz oder Verkehrsanbindung, fallen in diesen Bereich. Dadurch gewährleisten wir, dass Ihr Projekt auf einer sicheren Grundlage steht und mögliche Konflikte von vornherein vermieden werden.</p>
<p><strong>Bauphase</strong></p>
<p>Während der Bauphase stehen wir Ihnen in verschiedenen Bereichen zur Seite. Wir helfen dabei, Bauabläufe rechtlich abzusichern. Sollten Baumängel auftreten oder werden die Vertragstermine nicht eingehalten, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den beteiligten Parteien. Änderungen am Bauvorhaben führen häufig zu Nachträgen. Wir beraten Sie, wie diese rechtssicher umgesetzt werden können, und verhindern dadurch potentielle Konflikte.</p>
<p>In dieser Phase ist die enge Zusammenarbeit mit dem Bauleiter und anderen beteiligten Fachplanern besonders wichtig.</p>
<p><strong>Fertigstellung und Abnahme</strong></p>
<p>Die Abschlussphase eines Bauprojekts ist oft mit besonderen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Abnahmeprotokollen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen der Abnahme eingehalten werden und keine wichtigen Punkte übersehen werden. Nach der Abnahme können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Wir beraten Sie bei der rechtsicheren Durchsetzung und vertreten Ihre Interessen bei eventuellen Mängelrügen.</p>
<p>Auch nach der Abnahme bleibt die baubegleitende Rechtsberatung wichtig. Während der Gewährleistungszeit unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, nehmen wir Verhandlungen mit beteiligten Parteien auf oder vertreten Sie vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.</p>
<h2></h2>
<h2>Warum ist baubegleitende Rechtsberatung wichtig?</h2>
<p>Ein Bauvorhaben ist eine erhebliche Investition, bei der Fehler oder unvorhergesehene Probleme schnell zu hohen Kosten und Verzögerungen führen können. Durch unsere baubegleitende Rechtsberatung minimieren Sie dieses Risiko. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Konflikte bereits im Vorfeld zu erkennen und zu lösen.</p>
<p><strong>Vorteile der baubegleitenden Rechtsberatung</strong></p>
<p>Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihr Bauvorhaben von Anfang an auf rechtlich sicheren Füßen steht. Durch proaktive Beratung vermeiden wir Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen. Indem wir rechtliche Probleme frühzeitig identifizieren und lösen, können kostspielige Verzögerungen und Nachbesserungen vermieden werden. Eine effiziente rechtliche Begleitung beschleunigt Entscheidungsprozesse und trägt zur termingerechten Fertigstellung des Bauvorhabens bei.</p>
<p>Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der transparenten Kommunikation und Dokumentation. Alle relevanten Vorgänge werden von uns schriftlich festgehalten und dokumentiert, um jederzeit nachvollziehbar zu sein. Dies schafft Klarheit und Vertrauen unter allen Beteiligten und stellt sicher, dass keine Informationen verloren gehen oder missverstanden werden.</p>
<h2></h2>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die baubegleitende Rechtsberatung ist ein essenzieller Bestandteil jedes Bauvorhabens. Sie bietet Ihnen nicht nur Sicherheit und Schutz vor rechtlichen Problemen, sondern trägt auch maßgeblich zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts bei. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihr Bauvorhaben rechtlich abzusichern und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.</p>
<p>Wenn Sie Fragen zur baubegleitenden Rechtsberatung haben oder Unterstützung bei Ihrem Bauprojekt benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren und profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Bauvorhaben zu begleiten und zu unterstützen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/baubegleitende-rechtsberatung-ein-unverzichtbarer-begleiter-fuer-ihr-bauvorhaben/">Baubegleitende Rechtsberatung – Ein unverzichtbarer Begleiter für Ihr Bauvorhaben</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam &#8211; welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer?</title>
		<link>https://antworten.legal/eugh-preisbestimmung-hoai-unwirksam-welche-auswirkungen-entscheidung-fuer-auftraggeber-auftragnehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2019 16:33:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mbk-legal.de/mischkalkulation-stadt-schweinfurt-moesinger-bakes-kollewe-gewinnen-vor-olg-muenchen-copy/</guid>

					<description><![CDATA[<p>EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam – welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer? Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) galt jahrzehntelang für alle Planerverträge, dass die im Gesetz normierten Mindest- und Höchstsätze auch bei abweichenden Vereinbarungen als verbindlich einzuhaltende Preisbestimmungen zu beachten sind. An der Einhaltung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/eugh-preisbestimmung-hoai-unwirksam-welche-auswirkungen-entscheidung-fuer-auftraggeber-auftragnehmer/">EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam &#8211; welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer?</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam – welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer?</p>
<p>Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) galt jahrzehntelang für alle Planerverträge, dass die im Gesetz normierten Mindest- und Höchstsätze auch bei abweichenden Vereinbarungen als verbindlich einzuhaltende Preisbestimmungen zu beachten sind. An der Einhaltung dieser Mindest- und Höchstsätze musste sich insoweit auch jede Vertragspartei zwingend festhalten lassen.</p>
<p>Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 04.07.2019 jedoch die Preisregelungen der HOAI für Planerhonorare für unwirksam erklärt, da diese nach Auffassung des Gerichtshofes gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Durch die Entscheidung des EuGH ist die HOAI jedoch keineswegs als Ganzes gekippt worden. Demnach sind weiterhin alle diejenigen Bestimmungen anwendbar, die keine Regelung zu Preisen beinhalten (bspw. Beschreibung der Leistungsphasen und Leistungsbilder).</p>
<p>Für den öffentlichen Auftraggeber resultiert aus dem Urteil des EuGH hingegen das unmittelbare Verbot, die EU-rechtswidrigen Vorschriften der HOAI bei der zukünftigen Vergabe von Planungsleistungen als Zuschlagskriterium anzuwenden. Vor diesem Hintergrund ist es auch unzulässig, ein vor dem Urteil des EuGH begonnenes Vergabeverfahren auf Basis der HOAI-Preisregelungen zu Ende zu führen. Die Fortführung eines solchen Vergabeverfahrens würde insoweit auch keinen „üblichen“ Vergabefehler des öffentlichen Auftraggebers darstellen, sondern wäre als schwerwiegender Rechtsverstoß zu qualifizieren, da das Vergabeverfahren nicht auf Basis geltenden Rechts durchgeführt werden würde.</p>
<p>Ob die Entscheidung des EuGH zugleich auch das Berufen auf die HOAI-Mindestsätze in Verträgen zwischen Privaten ausschließt, ist dagegen noch nicht abschließend geklärt. Die derzeit bestehenden Entscheidungen der nationalen Oberlandesgerichte sind dabei teils widersprüchlich und lassen nach wie vor noch keine Tendenz erkennen. Welche Auffassung sich hierbei durchsetzen wird, wird wohl erst eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zeigen.</p>
<p>Ungeachtet dessen bleibt den Vertragsparteien im Rahmen der Privatautonomie jedoch weiterhin die Möglichkeit eröffnet durch vertragliche Bezugnahme auf die HOAI einen Preisfindungsmodus zu vereinbaren, auf dessen Grundlage die planerischen Leistungen abgerechnet werden können.</p>
<p>EuGH – Urteil vom 04.07.2019, C-377/17</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/eugh-preisbestimmung-hoai-unwirksam-welche-auswirkungen-entscheidung-fuer-auftraggeber-auftragnehmer/">EuGH erklärt Preisbestimmungen der HOAI für unwirksam &#8211; welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Auftraggeber und Auftragnehmer?</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bauvertragliche Gewährleistung: Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten ohne Mangelbeseitigung?</title>
		<link>https://antworten.legal/bauvertragliche-gewaehrleistung-schadensersatz-in-hoehe-der-mangelbeseitigungskosten-ohne-mangelbeseitigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mösinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2018 16:31:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mbk-legal.de/?p=2255</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einem aufsehenerregenden Urteil hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung in einer wesentlichen bauvertraglichen Frage aufgegeben. Die durchaus häufig vorkommende Konstellation: Die Parteien eines Bauvertrages – Bauherr und Bauunternehmer – befinden sich im Streit. Der Bauunternehmer hat mangelhaft geleistet und auch die weiteren Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz im Rahmen der werkvertraglichen Gewährleistung liegen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/bauvertragliche-gewaehrleistung-schadensersatz-in-hoehe-der-mangelbeseitigungskosten-ohne-mangelbeseitigung/">Bauvertragliche Gewährleistung: Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten ohne Mangelbeseitigung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem aufsehenerregenden Urteil hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung in einer wesentlichen bauvertraglichen Frage aufgegeben.</p>
<p>Die durchaus häufig vorkommende Konstellation:</p>
<p>Die Parteien eines Bauvertrages – Bauherr und Bauunternehmer – befinden sich im Streit. Der Bauunternehmer hat mangelhaft geleistet und auch die weiteren Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz im Rahmen der werkvertraglichen Gewährleistung liegen vor, wobei der Bauherr die Werkleistung des Bauunternehmers generell behalten möchte. Den Mangel will der Bauherr – z.B. deswegen, weil ihn der Mangel nicht „stört“ –  aber nicht beseitigen lassen, sondern schlicht den Geldbetrag, der für die Beseitigung des Mangels erforderlich wäre, bekommen und für sich behalten (sogenannter kleiner Schadensersatz bei Bemessung des Schadens in Höhe der fiktiven Mangelbeseitigungskosten).</p>
<p>Der Weg über diese fiktiven Mangelbeseitigungskosten war für den Bauherrn bislang möglich, abgesehen vom Umsatzsteueranteil der Mangelbeseitigungskosten, der erst nach tatsächlichem Anfallen zu ersetzen war.</p>
<p>Diese Situation hat der BGH jetzt geändert. Der Bauherr kann seinen Schaden nicht mehr nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen und in dieser Höhe vom Bauunternehmer ersetzt verlangen. Insbesondere entstehe ein Vermögensschaden laut BGH erst dann, wenn der Mangel vom Bauherrn beseitigt und die Kosten dafür von ihm bezahlt worden seien. Die Schadensbemessung nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten widerspreche der gebotenen Wertung. Eine Überkompensation zugunsten des Bauherrn, die im Falle fiktiver Mangelbeseitigungskosten drohe, sei zu vermeiden. In den genannten Fällen stehe insbesondere eine Schadensbemessung in der Weise zur Verfügung, dass der Wert der im Eigentum des Bauherrn stehenden Sache mit und ohne Mangel betrachtet und die finanzielle Differenz dessen vom Bauunternehmer ersetzt verlangt wird.</p>
<p>Zukünftig werden sich Bauherren daher noch genauer prüfen müssen, ob sie von einer Beseitigung von Mängeln der Werkleistung des Bauunternehmers absehen. Sofern sie das tun, muss ein Bewusstsein dafür bestehen, dass die bislang mögliche Vorgehensweise über „fiktive Mangelbeseitigungskosten“ weggefallen ist und die erfolgreiche Realisierung des kleinen Schadensersatzes damit regelmäßig wesentlich erschwert sein wird. Die vom BGH für die Abwicklung aufgezeigten Wege dürften in vielen Fällen dafür sorgen, dass das „Behalten von Mängeln“ nicht attraktiv ist.</p>
<p>BGH – Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://antworten.legal/bauvertragliche-gewaehrleistung-schadensersatz-in-hoehe-der-mangelbeseitigungskosten-ohne-mangelbeseitigung/">Bauvertragliche Gewährleistung: Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten ohne Mangelbeseitigung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://antworten.legal">Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
